Geschlossene Fonds für Privatanleger – inzwischen offiziell als Publikums-AIF bezeichnet – sind in der Regel dazu gedacht, ein gewisses Kapital über eine feste Laufzeit von zumeist zehn bis fünfzehn Jahren anzulegen und in diesem Zeitraum für regelmäßige Ausschüttungen zu sorgen. Ich zeichne Ihnen ein kurzes Bild zum besseren Verständnis: 50 Menschen geben jeweils 100.000 Euro einem Fondsmanager, der dann die Aufgabe hat, dieses Geld sinnvoll und vor allem möglichst ertragreich anzulegen, beispielsweise in Immobilien. Nach Ablauf der Laufzeit wird der Fonds liquidiert und das investierte Kapital – bestenfalls mit einem dicken Plus – wieder an die Anleger zurückgezahlt. Die investieren das Geld häufig neu – das Rad dreht sich von neuem.

Dieses grundlegende Konstrukt wurde jedoch mit dem KAGB stark verändert. Seither müssen wir unterscheiden zwischen geschlossenen Publikumsfonds nach „altem Recht“, sogenannten Altfonds, und den Publikums-AIF mit neuen verschärften Auflagen. Für die Altfonds wurde ein Bestandschutz eingeführt – theoretisch eine gute Sache, in der Praxis nimmt dieser jedoch die Grundlage für eine Anpassung des Fonds oder der Fondsobjekte an aktuelle Bedingungen. Oftmals bleibt nur die Auflösung.

Die Kunst bei der vorzeitigen Fondsauflösung ist es, die Anleger zu überzeugen

Nun standen wir in einem Fonds vor der Situation, dass ein großer internationaler Asset-Manager Interesse am Großteil des im Fonds befindlichen Einzelhandelsportfolios hatte. Dieses erstreckte sich jedoch über drei Fonds – zwei davon befanden sich bereits in Auflösung. Wie aber die Anleger des dritten Fonds von einer frühzeitigen Liquidation überzeugen? Schließlich haben sie die regelmäßigen und in diesem Fall planmäßigen Barausschüttungen oftmals fest eingeplant, beispielsweise als Zusatzeinkommen im Alter.

Die Auflösung eines Fonds ist jederzeit auch vor Ablauf der geplanten Laufzeit möglich – muss jedoch von den Anlegern im Rahmen einer Sonderbeschlussfassung mehrheitlich beschlossen werden. Nun wissen wir alle, wie schwer es ist, in Grundsatzfragen Einstimmigkeit zu erzielen. Sie kennen das Prinzip: drei Ärzte, fünf Diagnosen. Was hilft, sind ein über Jahre aufgebautes Vertrauen unserer Anleger in das, was wir tun – und eine klare Kommunikation: Das Angebot ist attraktiv, das Portfolio in seinem jetzigen Fondsmantel problematisch. Allerdings führt ein solcher Auflösungsbeschluss eben dazu, dass alle im Fonds verbleibenden Objekte veräußert werden müssen und die Liquidität zurückgezahlt wird. Heißt: Die Anleger sind früher wieder liquide als geplant. Nicht unbedingt erwünscht im momentanen Zinsumfeld. Gleichzeitig wird sich jedoch kaum eine bessere Chance zum Verkauf bieten.

Diese klaren Worte haben dazu geführt, das dem Auflösungsbeschluss zu 98,3 Prozent zugestimmt wurde. Die Rückzahlung des Kapitals ist auf Februar 2020 kaufvertraglich terminiert.

Das heißt: Meine Aufgabe als Fondsmanager ist nicht nur die ordentliche Abwicklung eines Fonds, sondern vor allem eine klare und überzeugende Kommunikation mit den Anlegern – die einem dann folgen, wenn sich eine Chance ergibt und schnell gehandelt werden muss.