Der Schutz der Anleger hat gerade bei Immobilienfonds eine sehr hohe Priorität. Viele Menschen stecken ihr Erspartes in die oft als krisenfest geltende Anlage, um ihre Altersvorsorge aufzustocken. FLEX Fonds steht seinen Kunden als zuverlässiger Partner zur Seite und ist sich seiner Verantwortung bewusst.

Umso wichtiger ist es, aufzuzeigen, dass das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) durchaus kompliziert und oftmals undurchsichtig sein kann, wenn man sich damit nicht im Detail auskennt. Dabei soll das neue Gesetz, das das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) im sogenannten grauen Kapitalmarkt sinnvoll ergänzen soll, eigentlich ein Schutzmechanismus sein, der Anleger vor Unwägbarkeiten und dem Verlust ihres Kapitals bewahren soll.

FLEX Fonds: KAGB erschwert das Handling mit den Altfonds

Doch speziell für Investments mit einem längeren Anlagehorizont, beispielsweise im Lebensmitteleinzelhandel, kann das KAGB schnell zu einer Falle werden, aus der man nicht so schnell herausfindet. Denn sogenannte Altfonds, die vor dem 21. Juli 2013 auf dem Markt gekommen sind, sind oftmals schwer handlungsfähig. Warum?

Altfonds genießen zwar Bestandsschutz. Allerdings lässt das KAGB jede Art von neuen (Erweiterungs-)Investitionen in alten Fonds nicht mehr zu, sofern diese in die Grundrissgestaltung eingreifen. Das bedeutet konkret: Wenn ein Supermarkt seine Fläche vergrößern möchte, ist dies in einem Altfonds-Konstrukt nicht möglich und zulässig.

Wenn das KAGB eine nachhaltige Weiterentwicklung von Fondsobjekten blockiert, kann ein eigentlich solides Investment zur Herausforderung werden. Hinzu kommt: Wenn zum Beispiel ein Supermarkt bereits 2003 in einen Fonds aufgenommen wurde, war die Gesetzesnovelle von 2013 noch gar nicht absehbar. Trotzdem sind dem Fondsmanager jetzt die Hände gebunden.

Finanzierende Bank fällt aus, FLEX Fonds reagiert

Die Folge ist, dass der Fondsmanager und seine Anleger mit einem Mieterwechsel oder gar mit Leerstand rechnen müssen, wenn die Flächenerweiterungswünsche des Mieters nicht berücksichtigt werden. Solange sich der mandatierte Fondsmanager um das Investment kümmert, ist das in der Regel noch kein Problem. Gefährlich wird es erst, wenn beispielsweise der ursprüngliche Initiator des Fonds nicht mehr aktiv ist.

Leider musste ich mit zwei FLEX Fonds eine solch schwierige Phase durchstehen und konnte dies nur mithilfe einer umfangreichen, über Jahre angelegten Restrukturierung überstehen. Neben der KAGB-Falle ist zu allem Unglück auch noch einer der hauptfinanzierenden Banken ausgefallen. Trotzdem wurde die Situation solide gemeistert und die beiden Fonds aus der Krise herausgeführt. Wie? Das erfahren Sie in meinem nächsten Blogbeitrag .